Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10.01.2026

1. Allgemeines

Aufträge an D‑Cyber Compliance werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern und solange sie nicht ausdrücklich und schriftlich von D‑Cyber Compliance anerkannt wurden.

2. Leistungen von D‑Cyber Compliance

2.1

Die Tätigkeit von D‑Cyber Compliance besteht – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen, fachkundigen und weisungsfreien Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen in den Bereichen Cyber Security, Compliance, AI Security, Datenschutz, Informationssicherheit sowie angrenzenden Themenfeldern (z. B. Assessments, Audits, Gap‑Analysen, Policy‑Entwicklung, Awareness‑Maßnahmen, Projekt‑ und Programm­begleitung).

2.2

Ein konkreter wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Insbesondere kann trotz fachgerechter und dem Stand der Technik entsprechender Leistungserbringung keine Gewähr für die vollständige Vermeidung von Sicherheitsvorfällen, Cyberangriffen oder Compliance‑Verstößen übernommen werden.

2.3

Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über Zeitpunkt, Art und Umfang der von D‑Cyber Compliance empfohlenen oder mit D‑Cyber Compliance abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn D‑Cyber Compliance die Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen begleitet oder unterstützt.

2.4

Inhalt und Umfang der von D‑Cyber Compliance zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweils schriftlich erteilten Auftrag, Angebot, Statement of Work oder einer vergleichbaren Leistungsbeschreibung. Ergibt sich im Verlauf der Leistungserbringung die Notwendigkeit von Zusatz‑ oder Ergänzungsleistungen, weist D‑Cyber Compliance den Auftraggeber hierauf hin. Eine Auftragserweiterung gilt auch dann als vereinbart, wenn der Auftraggeber diese Leistungen ausdrücklich anfordert oder stillschweigend entgegennimmt.

2.5

D‑Cyber Compliance legt die vom Auftraggeber übermittelten Informationen, Unterlagen, Daten und Angaben als vollständig und richtig zugrunde. D‑Cyber Compliance ist nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zu überprüfen oder eigene Recherchen durchzuführen. Dies gilt auch bei Plausibilitätsprüfungen, Risikobewertungen oder Bewertungen, die an den bereitgestellten Informationen anknüpfen.

2.6

Rechts‑ oder steuerberatende Tätigkeiten sind nicht Vertragsinhalt. Sämtliche Leistungen von D‑Cyber Compliance stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.

2.7

Die Weitergabe, Veröffentlichung oder Präsentation von Arbeitsergebnissen, Berichten oder sonstigen Unterlagen von D‑Cyber Compliance gegenüber Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von D‑Cyber Compliance. Eine Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertragsverhältnisses erfolgt hierdurch nicht, auch nicht bei Kostenübernahme durch Dritte.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1

Der Auftraggeber stellt D‑Cyber Compliance sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systemzugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

3.2

Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen oder erbringt diese nicht ordnungsgemäß, ist D‑Cyber Compliance nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann D‑Cyber Compliance entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen oder die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich ersparter Aufwendungen abrechnen.

3.3

Auf Verlangen von D‑Cyber Compliance stellt der Auftraggeber eine Vollständigkeitserklärung aus, in der die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen bestätigt wird.

4. Vergütung

4.1

Die Vergütung der Leistungen von D‑Cyber Compliance erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart, auf Grundlage der im Angebot oder Statement of Work festgelegten Tagessätze, Pauschalen oder Preise zuzüglich Auslagen, Nebenkosten und Spesen.

4.2

D‑Cyber Compliance ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgt in der Regel erst nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.

4.3

Werden fällige Zahlungsforderungen nicht oder nicht vollständig beglichen, ist D‑Cyber Compliance berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen und nach erfolgloser Nachfristsetzung den Vertrag fristlos zu kündigen.

4.4

Zeit‑ und Kostenprognosen von D‑Cyber Compliance stellen unverbindliche Schätzungen dar.

5. Erweiterte Vereinbarung bei Trainings, Workshops und Events

5.1

Bei Absage durch den Auftraggeber bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, bei einer Absage innerhalb von 30 Tagen ist das volle Honorar fällig. Zusätzlich entstandene Kosten sind zu erstatten.

5.2

Im Falle einer begründeten Absage durch D‑Cyber Compliance bemüht sich D‑Cyber Compliance um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

5.3

Eine Nutzung von Vortrags‑ oder Workshopinhalten über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von D‑Cyber Compliance.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1

Gegenüber Verbrauchern erfolgen Preisangaben inklusive Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2

Rechnungen von D‑Cyber Compliance sind ohne Abzug mit Zugang fällig. Vorschuss‑ und Abschlagsrechnungen sind spätestens fünf Kalendertage nach Rechnungsdatum zu begleichen.

6.3

Verzugszinsen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet.

7. Haftung

7.1

Die Haftung von D‑Cyber Compliance ist – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

7.2

Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von D‑Cyber Compliance auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal EUR 250.000 je Schadensfall.

8. Schlussbestimmungen

8.1

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Stuttgart.

8.2

Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit gesetzlich zulässig.

8.3

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.